Qualitäts­standards


Die Mitglieder des Arbeitskreises selbständiger Limnologen haben sich vertraglich verpflichtet, in ihrer Berufsausübung die ursprünglich für Biologen aufgestellten Regeln der European Communities Biological Association (ECBA) zu befolgen. Außerdem halten sie sich an die Qualitätsstandards, die der Verband selbständiger Ökologen (VSÖ e.V.) und die Gesellschaft für Ökologie (GFÖ e.V.) entwickelt haben.

Die Kriterien folgen im Anschluss:

Code of Professional Conduct der ECBA

  1. Europäische Biologen/innen sollen ein hohes Maß an Fachkenntnis und Kompetenz bewahren und die biologischen Wissenschaften in ehrenwerter Weise ausüben.
  2. Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufs an hohe Standards wissenschaftlicher Methodik sowie an wissenschaftliche Grundregeln halten, unabhängig von ihrer politische Einstellung, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Herkunft.
  3. Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufes verantwortlich gegenüber der gesamten Gesellschaft verhalten und mit ihr kommunizieren.
  4. Europäische Biologen/innen sollen sich ihrer Verantwortlichkeit für die Auswirkungen ihres beruflichen Handelns auf die Natur und die Gesellschaft bewußt sein.
  5. Europäische Biologen/innen sollen das Leben in jeglicher Form, Ökosysteme sowie die Umwelt als Ganzes respektieren.
  6. Europäische Biologen/innen sollen sich über neue Entwicklungen und Denkmodelle im Bereich der Biologie auf dem laufenden halten.

In den Gutachten nach Vorgaben des VSÖ und der GFÖ sollen / soll die:

  • Datenerhebungen sorgfältig, unter Angabe der jeweils verwendeten Methodik und unter größtmöglicher Rücksicht auf das jeweilige Ökosystem sowie unter Einschätzung des jeweils erforderlichen Untersuchungsumfanges und der Aussageschärfe durchgeführt worden sein,
  • alle relevanten Zusammenhänge dargestellt sein, insbesondere politische Vorgaben zumindest im Sinne einer Zieldefinition erkannt, dargestellt und kommentiert werden,
  • Grundlagen und Erkenntnisweg für die getroffenen Aussagen dargelegt und eine klare Differenzierung von eigenen Daten, fremden Daten, Theorien, Hypothesen, Meinungen und Ideen erkennbar sein; Ergebnisteil und Diskussions- bzw. Bewertungsteil sollen getrennt sein.
  • Aussagen nur zu Bereichen getroffen werden, in denen über ausreichendes Wissen verfügt wird, sowie die Kenntnis des aktuellen Wissensstandes und der Literatur zum Thema erkennbar sein,
  • Bewertungen aus nachvollziehbaren Bewertungstheorien erarbeitet werden. Dabei ist ebenfalls deutlich zwischen Faktenlage, Interpretation, Prognose und Einbeziehung gesellschaftlicher Zielvorgaben zu trennen,
  • Aufstellung von Entwicklungszielen aus der Darstellung von Veränderungen in Ökosystemen und der Wichtung dieser Veränderungen erarbeitet werden,
  • Fähigkeit zur Abwägung unterschiedlicher Interessen und gegebenenfalls eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennbar sein, indem möglichst Interessen verschiedener Naturnutzer sowie Informationen verschiedener Disziplinen begründet gegeneinander abgewogen und Lösungsbeispiele angeboten werden,
  • Darstellung der Ergebnisse auch für Fachfremde nachvollziehbar sein; dabei ist auf eine übersichtliche Gliederung des Textes, auf eine Erklärung der Fachausdrücke und ausreichende Kartenlegenden zu achten.